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PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben wir zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 23.06.2020 Stellung genommen.

PFAD begrüßt diese Reform und befürwortet vor allem die stärkere Einbeziehung des Mündels, das Kooperationsgebot mit den Pflegeeltern und anderen Erziehungspersonen und die Vorrangstellung ehrenamtlicher Einzelvormünder.

Die im Gesetz angedachte Legitimierung eigener Erziehungsentscheidungen des Vormundes bzw. Ergänzungspflegers möchten wir jedoch von Alltagsentscheidungen, die den Pflegeeltern zustehen, klar abgegrenzt wissen.

Regelmäßige Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel halten wir für sinnvoll. Wir finden, diese müssten jedoch nicht immer am Lebensort des Kindes erfolgen, sondern können auch online oder im Freien stattfinden.

zur ausführlichen Stellungnahme

 
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