Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto! |
Der PFAD Bundesverband ruft deshalb alle Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres angenommen haben, auf, unverzüglich mit dem Pflegevertrag oder einer Bescheinigung des Jugendamtes eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, damit die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im eigenen Konto vermerkt werden und damit ausgeschlossen wird, dass diese Zeiten widerrechtlich einer anderen Person gutgeschrieben werden.
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