Das KJSG scheitert das zweite Mal im Bundesrat |
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Obwohl der Bundestag das Gesetz (Drucksachen 18/12945 und 18/12952 ) schon am 29.06.2017 angenommen hatte, wurde es jetzt zum 2. Mal von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt.
Schon in der Sitzung am 7. Juli 2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben. Ganz kurzfristig wurde heute erneut das KJSG von der Tagesordnung genommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit jedoch noch nicht sicher gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Gesetze müssen innerhalb einer Legislatur verabschiedet werden. Das bedeutet, dass Gesetzesvorhaben, die nicht in einer Legislaturperiode im Bundestag abgeschlossen werden von dem nächsten gewählten Bundestag nicht fortgesetzt werden, sondern im parlamentarischen Verfahren bei Null anfangen. (Prinzip der Diskontinuität). Quelle: www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/960/960-node.html Ein wirkliches Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, vor allem, wenn sie in Pflegefamilien leben, bleibt unser Anliegen. Wir bleiben dran. Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien vom 22.09.2017 (pdf)
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