Für die Anerkennung der Erziehungsleistung aller Pflege- und Adoptivmütter bei der Mütterrente |
Seit dem Herbst 2014 melden sich nach wie vor täglich Adoptivmütter in unserer Beratungs- und Informationsstelle in Berlin, weil sie vom Bezug der sog. Mütterrente ausgeschlossen werden. Der PFAD Bundesverband berät Betroffene und hält Kontakt zu ihnen. Wir sammeln Fallbeispiele und nutzen sie anonymisiert, um auf der politischen Ebene gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen und in der Presse auf das Problem aufmerksam zu machen. PFAD setzt sich dafür ein, dass auch die Erziehungsleistung von Adoptiv- und Pflegeeltern, die Kinder erst nach ihrem ersten Geburtstag in ihre Familie aufgenommen haben, durch die "Mütterrente" anerkannt und honoriert wird. An dieser Stelle halten wir Sie auf dem Laufenden über unsere wichtigsten Aktivitäten und die aktuellen Entwicklungen in Sachen Mütterrente: PFAD Stellungnahmen"Geburt = Erziehungsleistung ?" ist die ausführliche Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes zur Benachteiligung von Adoptiv- und Pflegeeltern bei der sogenannten Mütterrente übertitelt.
PFAD Brief an die BundesarbeitsministerinIm Mai wandte sich PFAD-Vorsitzende Dagmar Trautner mit einer fachlichen Stellungnahme und konkreten Fallbeispielen an die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles. Sie wies darauf hin, dass die pauschalisierte Verfahrensweise der Zuerkennung von Mütterrente diejenigen Adoptiv- und Pflegemütter ausgrenzt, die ihr Kind erst nach dem ersten Lebensjahr aufgenommen haben. Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales antwortete am 16. Juni. Es betont, dass die rentenrechtliche Erziehungszeit Nachteile für Mütter und Väter ausgleichen solle, die in der ersten Phase nach der Geburt eines Kindes wegen der in dieser Zeit besonders aufwendigen Betreuung häufig gar nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind und deshalb während dieser Zeit keine oder nur geringe Rentenansprüche aufgrund einer Berufstätigkeit erwerben könnten. Mit dieser Zielsetzung sei es nicht vereinbar, Adoptiveltern einen anderen – späteren Zeitpunkt – als Kindererziehungszeit anzurechnen, zumal es auch bei Stief- und Pflegeeltern oder auch leiblichen Eltern vielfach Lebenssituationen gebe, bei denen eine andere Anrechnung günstiger wäre. Speziell für die sogenannte Mütterrente, also für die Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder erfolge der Zuschlag aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität in einer vereinfachten und pauschalen Form. Eine Ausnahmeregelung sei unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten verfassungsrechtlich nicht haltbar. PFAD PressearbeitPFAD leistete erhebliche Zuarbeit für die vielbeachteten Artikel „Kind adoptiert und heute Mutter zweiter Klasse” in der WELT vom 09.06.2015, und "Kinder zweiter Klasse" im Spiegel 1/2015 in denen deutlich gemacht wurde, wie ungerecht behandelt sich Adoptivmütter fühlen, die von der Mütterrente ausgeschlossen werden. Dagmar Trautner weist darauf hin, dass gerade diesen Frauen früher dringend nahegelegt wurde, auf eine Berufstätigkeit zu verzichten, wenn sie ein Kind bei sich aufnehmen. Unsere Recherchen aus einer Hochrechnung der Adoptionszahlen des Statistischen Bundesamtes ergaben, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern fast 40.000 Mütter und Väter nicht berücksichtigt werden.
Erste UrteileDer PFAD Bundesverband steht in Kontakt mit einigen Betroffenen, die den Klageweg über die Sozialgerichte beschreiten. Die ersten Urteile liegen nun vor. Sie bestätigen, dass das Rentenrecht keine Ausnahmen zur Mütterrentenregelung vorsieht und die erteilten Bescheide deshalb rechtens sind. In jedem Fall seien Eltern, die Kinder nach ihrem 12. Lebensmonat aufnahmen, von der 2014 eingeführten Mütterrente ausgeschlossen. Politische Aktivitäten Die Fraktion Die Linke legte dem Bundestag am 24.09.2015 einen Antrag vor, der fordert die Erziehungsleistung von Adoptiveltern bei der Mütterrente anzuerkennen. Doch der Antrag wurde am 30.09.2015 vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die regierenden Parteien verteidigten die bisherige Praxis, denn "es liege in der Natur der Sache, dass pauschale Verfahren nicht bis ins letzte Detail gerecht sein könnten".
Die vorliegende Ungerechtigkeit lässt sich somit nicht auf rechtlicher Ebene klären. Der PFAD Bundesverband setzt sich weiter dafür ein, auf politischem Wege eine Nachbesserung des Rentenrechts zu erreichen, damit auch die Erziehungsleistung der Adoptiv- und Pflegemütter angemessen gewürdigt wird. Wir fordern für alle Kinder bis 12 Jahre die Erziehungsarbeit mit mindestens einem Entgeltpunkt oder der Anerkennung von 12 Monaten zu honorieren.
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