PFAD begrüßt geplante Regelungen zur "Vertraulichen Geburt" |
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt Eine weitere, für das Kind noch zu wenig konkrete Formulierung betrifft den Zeitraum, in dem für das Kind der Lebensort offen gehalten wird. Zwar verweist der Gesetzesentwurf auf den Adoptionsbeschluss, die Adoptionspflege, die diesem vorangeht, sollte eine noch zu bestimmende Maximaldauer nicht überschreiten. Der Lebensort eines „Findelkindes“ (Kind aus der vertraulichen Geburt) sollte nach einer angemessenen Zeit ebenso ein schützenswerter Ort sein. Die Rechte der biologischen aber nicht rechtlichen Väter stehen strukturell immer im Widerspruch zu den Bedürfnissen der die vertrauliche Geburt nutzenden Frauen. Der PFAD Bundesverband hofft, dass im Rahmen der Evaluation dieses Gesetzes feststellbar wird, ob „Babyklappen“ wirklich gebraucht werden, oder mit diesem Angebot diese der Vergangenheit angehören. Vorstand des PFAD Bundesverbandes Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt (pdf)
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