Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Diese können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern.
Mehr erfahren
Stellungnahme des PFAD BV |
Anknüpfend an ein am 1. April 08 vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichtes Urteil, wonach ein Vaters nicht zum Umgang mit seinem Sohn gezwungen werden kann, fordert der PFAD Bundesverband e.V. dasselbe Recht auch für Pflegekinder, die aufgrund traumatischer Erfahrungen keine Besuchskontakte mit ihren Herkunftseltern wünschen.
Stellungnahme des PFAD BV vom 02.04.08 Zwangsweiser Umgang dient nicht dem Kindeswohl Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.04.08 Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils Weitere Stellungnahmen: Stellungnahme des VAMV vom 01.04.08 Bundesverfassungsgericht setzt Signal für die Zukunft: Hände weg von Zwangsmitteln im Familienrecht Meldung auf Sozialarbeitsnetz.de vom 02.04.2008 Sozialarbeitsnetz.de Zwangsweiser Umgang dient nicht dem Kindeswohl (PDF, 150KB)
|