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PFAD befürwortet Reform des Vormundschaftsrechts |
In unserer Stellungnahme vom 16.02.2010 zum Referatsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts begrüßen wir eine Reform des Vormundschaftsrechts in der Vormünder persönliche Kontakte mit ihren Mündeln pflegen müssen und qualifizierte und aktive Vertreter der Interessen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sind. Lebt ein Mündel auf Dauer in einer Pflegefamilie, so halten wir in der Regel die Pflegeeltern für geeignete Vormünder.
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