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PFAD-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern

ImageAls erster Anbieter vermittelt unser Partner, die Firma Heinrich Poppe GmbH, seit 2014 eine Spezial-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern.

**NEU***: Seit Ende 2015 kann gleichartiger Versicherungsschutz auch für Adoptionspflegeeltern nach § 1744 BGB angeboten werden. Besser geregelt wurde nun auch der Versicherungsschutz für Beratungen zu § 1632 Abs. 1 und 4. Hier erfolgte vom Versicherer eine Klarstellung und Gewährleistung von Deckung ohne ein gerichtliches Verfahren.

Im Rahmen einer gängigen Privat-Rechtsschutzversicherung bei einem führenden deutschen Rechtsschutzanbieter sind die brisanten Themen § 1632.1 BGB (Herausgabe des Kindes) und § 1632.4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) gegen Aufpreis versicherbar. Bis dato war dies auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht einzudecken. Dieser Versicherungsschutz kann naturgemäss nur für künftige Fälle geboten werden und es werden auch Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Die Kosten bewegen sich im marktüblichen Bereich.

Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das kein Problem. Sie können bis zum Ablauf Ihres derzeitigen zu kündigenden Vertrages trotzdem den neuen PFAD-Rechtsschutz im Rahmen einer Differenzdeckung erhalten; bis zum Ende Ihres Vorvertrages berechnet die PFAD-Rechtsschutzversicherung nur einen kleinen Teil der Prämie für die Normalrisiken.

Die Tragweite dieser Versicherungsmöglichkeit für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII ist weitreichend und noch nicht absehbar, verschafft diese doch den Pflegeeltern weitgehende finanzielle Sicherheit und macht den schweren Gang zum Familiengericht kalkulierbar.

Der PFAD Bundesverband freut sich, einen weiteren Baustein zur Rechtssicherheit von Pflegeeltern vorstellen zu können. Im Fall der Fälle muss es schnell gehen. Diese Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen hier Sicherheit.

Nähere Angaben und Ihr Versicherungsangebot erhalten Sie bei PFAD Pflegeelternversicherungen.

 
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