PFAD-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern |
**NEU***: Seit Ende 2015 kann gleichartiger Versicherungsschutz auch für Adoptionspflegeeltern nach § 1744 BGB angeboten werden. Besser geregelt wurde nun auch der Versicherungsschutz für Beratungen zu § 1632 Abs. 1 und 4. Hier erfolgte vom Versicherer eine Klarstellung und Gewährleistung von Deckung ohne ein gerichtliches Verfahren. Im Rahmen einer gängigen Privat-Rechtsschutzversicherung bei einem führenden deutschen Rechtsschutzanbieter sind die brisanten Themen § 1632.1 BGB (Herausgabe des Kindes) und § 1632.4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) gegen Aufpreis versicherbar. Bis dato war dies auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht einzudecken. Dieser Versicherungsschutz kann naturgemäss nur für künftige Fälle geboten werden und es werden auch Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Die Kosten bewegen sich im marktüblichen Bereich. Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das kein Problem. Sie können bis zum Ablauf Ihres derzeitigen zu kündigenden Vertrages trotzdem den neuen PFAD-Rechtsschutz im Rahmen einer Differenzdeckung erhalten; bis zum Ende Ihres Vorvertrages berechnet die PFAD-Rechtsschutzversicherung nur einen kleinen Teil der Prämie für die Normalrisiken.
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