Altersgrenze

Möchten Sie ein Kind adoptieren, so müssen Sie nach deutschem Recht mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte laut den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen, damit die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Rechtsgrundlage: § 1741 BGB Zulässigkeit der Annahme

Von |2023-02-08T17:44:55+01:008. Februar 2023|, |

Akteneinsicht

Adoptierte haben das Recht, etwas über ihre Abstammung zu erfahren. Adoptiveltern ist die Einsicht in die Adoptionsakte ihres Kindes bis zu dessen Volljährigkeit möglich. Unter 16-Jährige brauchen dafür die Zustimmung ihrer Adoptiveltern. Im Adoptionvermittlungsgesetz (§ 9c Absatz 3 AdVermiG) ist verankert, dass sie ab ihrem 16. Lebensjahr die Vermittlungsunterlagen selbst einsehen dürfen. Die Adoptionsvermittlungsstelle schreibt die Adoptiveltern automatisch zum 16. Geburtstag des adoptierten Kindes an und informiert über das Recht des jungen Menschen, die Akten bei der Adoptionsvermittungsstelle einsehen zu dürfen. Wann sich Adoptiere auf die Suche nach ihrer Herkunft machen, ist sehr unterschiedlich. Deshalb wurde gesetzlich geregelt, dass Adoptionsvermittlungsakten 100 Jahre ab Geburt (> Aufbewahrungsfrist für Adoptionsakten) des Kindes aufbewahrt [...]

Von |2024-10-11T14:21:56+02:008. Februar 2023|, |

Adoptionspflege

Sobald ein Adoptivkind in seine neue Familie aufgenommen wird, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. Sie dauert in der Regel ein Jahr, kann jedoch auch kürzer oder länger sein. In diesem Zeitraum soll die Bindung zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern entstehen. Dabei unterstützt die Adoptionsvermittlungsstelle die Familie. Die Adoptiveltern sind während der Adoptionspflegezeit bereits unterhaltspflichtig für das Kind, jedoch ist das Jugendamt noch Vormund des Kindes. Verläuft alles gut, können die Adoptiveltern nach Ablauf der Adoptionspflegezeit die Adoption beantragen. Mit dem Adoptionsbeschluss des Familiengerichtes werden sie auch juristisch die Eltern des Kindes. Der Beginn einer Adoptionspflegezeit bedeutet noch keine Garantie, dass das Kind tatsächlich für immer bei den Adoptiveltern bleiben kann. [...]

Von |2024-10-11T13:57:16+02:008. Februar 2023|, |

Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Jedes Kind sollte von Anfang an mit dem Wissen um seine Herkunft aufwachsen. Denn zu wissen, wer die leiblichen Eltern sind, ist stark mit der Bildung einer eigenen Identität verknüpft. Nicht zu wissen, von welcher Familie man anstammt, kann dagegen sehr belastend sein. Das Recht auf Kenntnis der eigenen biologischen Abstammung zählt zu den Persönlichkeitsrechten. Das Kind soll alle nötigen Information erhalten, die zur Aufklärung seiner Herkunft beitragen können. Allerdings  steht das Recht des Kindes auf Kenntnis der biologischen Abstammung dem Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre der leiblichen Eltern gegenüber. Diese unterschiedlichen Grundrechtspositionen müssen gegeneinander abgewogen werden. Rechtsgrundlagen: Bundesverfassungsgericht: Entscheidung 1 BvL 17/87  vom 31.01.1989 Grundgesetz: Artikel 2 [...]

Von |2023-02-08T16:37:45+01:008. Februar 2023|, |

UN-Behindertenrechtskonvention

Die 2006 beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit 2009 auch für Deutschland. Der Begriff Behinderung wird in der Konvention nicht definiert, weil sich das Verständnis von Behinderung stetig weiterentwickelt. In Artikel 1 heißt es: “Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.” Das Leitbild der Konvention ist das Menschenrecht auf >Inklusion. Es geht nicht um bloße Fürsorge und den Ausgleich von Defiziten, sondern darum, allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen [...]

Von |2023-01-27T05:25:58+01:0019. Januar 2023|, , |

UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Vollversammlung einstimmig das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Dadurch wurden die Kinderrechte erstmals völkerrechtlich verbindlich. Sie formulieren in 54 Artikeln die allgemeinen Menschenrechte aus der spezifischen Perspektive von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Heranwachsenden zu schaffen und setzt Mindeststandards. Als Leitlinien zum Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention gelten vier Grundprinzipien (general principles): das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 2), der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3), das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6) und die Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes (Artikel 12). Daraus ergeben [...]

Von |2023-01-27T05:24:30+01:0019. Januar 2023|, , |

Kindeswille

In jedem Alter haben Kinder einen eigenen Willen. Sie können ihn durch verbale Sprache, aber auch mittels einer großen Palette weiterer Ausdrucksmöglichkeiten mitteilen: durch Körpersprache, über kreative Ausdrucksformen wie Malen und Zeichnen, im Spiel, durch Freude, Weinen, Verweigern, die Ausbildung psychosomatischer Symptome und vieles mehr. Ist der kindliche Wille vor wichtigen Entscheidungen über die Zukunft des Kindes zu erkunden – beispielsweise in Hilfeplan- oder Gerichtsverfahren –, muss ausführlich, einfühlsam und in Kenntnis der bisherigen Lebensgeschichte vorgegangen werden. Je jünger ein Kind ist, desto hilfreicher ist es, im Interesse des Kindes auch seine Bezugspersonen anzuhören. Manchmal äußern sich Kinder unterschiedlich gegenüber verschiedenen Menschen oder abhängig von der Situation. Nicht selten sind [...]

Von |2023-01-19T13:38:57+01:0019. Januar 2023|, |

Kindeswohl

Der 1959 erstmals eingeführte und auch im deutschen Recht verwendete Begriff „Wohl des Kindes“ (”best interests of the child”) ist Richtschnur für alle Kinder betreffende Entscheidungen. Auch in den UN-Kinderrechten ist es der maßgebliche Grundsatz (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK): ”Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.” Kindeswohl und – davon abgeleitet auch die Kindeswohlgefährdung – sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie wurden nicht verbindlich juristisch definiert. Die Offenheit der Termini bietet den Vorteil, dass jeder einzelne Fall genau betrachtet werden muss. Ein [...]

Von |2024-10-11T13:15:21+02:0019. Januar 2023|, |

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern (bis 14 Jahren) und Jugendlichen (von 14 bis 18 Jahren) in der Öffentlichkeit. Es beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung für sie ausgehen kann. Enthalten sind zum Beispiel Regelungen zum Schutz vor unangemessenem Alkohol- oder Tabakkonsum, Glücksspiel und problematischen Medieninhalten sowie zum Aufenthalt in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen. BUCH-TIPP: Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ Herausgeber: BMFSFJ Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:25:29+01:0019. Januar 2023|, , |
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