Stiefkindadoption

Die Annahme eines Stiefkindes durch neue Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder nicht verheiratete Partner der Mutter oder des Vaters bewirkt, dass lediglich das Verwandtschaftsverhältnis zu dem ehemaligen Elternteil erlischt - allerdings nicht, wenn dieser bereits verstorben ist und das Sorgerecht innehatte. Das Kind erhält in diesem Fall eine dritte Abstammungslinie dazu. Stiefkindadoptionen machen die größte Gruppe von Adoptionsfällen in Deutschland aus und betreffen im Durchschnitt ältere Kinder als bei Fremdadoptionen. Kritisch diskutiert wird, dass mit dieser Maßnahme oft nur das Sorgerecht geregelt werden soll, das Kind damit jedoch den Verlust eines Elternteils in Kauf nehmen muss.

Von |2023-02-08T23:57:02+01:008. Februar 2023|, |

Offene Adoption

Bei einer sogenannten offenen Adoption besteht persönlicher Kontakt zwischen den beiden Familien und zum Kind in dem Umfang, den die Adoptiveltern zulassen. Aus diese Weise können die leiblichen Eltern am Aufwachsen ihres Kindes Anteil nehmen und das adoptierte Kind lernt sie kennen.

Von |2023-03-29T20:50:47+02:008. Februar 2023|, |

Halboffene Adoption

Bei halboffenen Adoptionen wird ein Informationsaustausch (z.B. Briefe, Fotos) zwischen leiblicher und Adoptivfamilie indirekt über die Vermittlungsstelle gepflegt. Eventuell finden Treffen an neutralen Orten statt. Die Adressen werden nicht ausgetauscht.

Von |2023-02-08T23:49:16+01:008. Februar 2023|, |

Inkognito-Adoption

Die Inkognito-Adoption ist immer noch das in Deutschland rechtlich vorgesehene Standardmodell. In der Praxis werden jedoch zunehmend offenere Formen der Adoption bevorzugt. Bei einer Inkognito-Adoption ist nicht vorgesehen, dass die leiblichen Eltern Informationen über die Adoptivfamilie erhalten, es besteht keinerlei Kontakt. Die leiblichen Eltern können trotzdem für das Kind Briefe, Bilder oder Ähnliches  bei der Vermittlungsstelle hinterlassen, die dem Adoptivkind unter fachlicher Begleitung übergeben werden können. Sind Adoptiveltern und Kind einverstanden, kann eine Inkognito-Adoption auch in eine offenere Form überführt und Kontakt zugelassen werden.  

Von |2023-03-29T20:49:42+02:008. Februar 2023|, |

Internationale Adoption / Auslandsadoption

Immer, wenn für ein Kind durch die Adoption ein Wechsel von einem Land (Heimatstaat) in ein anderes Land (Aufnahmestaat) erfolgt, handelt es sich um eine internationale Adoption. Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten spielt dabei keine Rolle. Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für internationale Adoptionen gelten also auch für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, wenn sie dort ein Kind adoptieren und mit diesem zurück nach Deutschland kommen. Und genauso für in Deutschland lebende Nichtdeutsche, die ein Kind in ihrem Heimatland adoptieren und nach Deutschland holen.

Von |2023-02-08T23:46:11+01:008. Februar 2023|, |

Verwandtenadoption

Ist das Kind mit den/dem Annehmenden im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, spricht man von einer Verwandtenadoption (§ 1756 BGB). Sie bewirkt, dass nur die Verwandtschaftsbeziehungen des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den leiblichen Eltern erlöschen.

Von |2023-02-08T23:42:40+01:008. Februar 2023|, |

Adoption mit schwacher Wirkung (Internationale Adoption)

In einigen Staaten kennt man nur Adoptionen mit schwacher Wirkung. Bei diesen erlöschen die Rechte und Pflichten des Adoptivkindes gegenüber seiner Herkunftsfamilie nicht vollständig. In einem solchen Fall würde das Adoptivkind – auch wenn ein Adoptivelternteil Deutscher ist – nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bei unter diesen Umständen im Ausland adoptierten Kindern, kann die Adoption mit schwacher Wirkung in Deutschland gerichtlich in eine > Adoption mit starker Wirkung umgewandelt werden.

Von |2024-10-11T13:46:21+02:008. Februar 2023|, |

Volljährigenadoption mit Wirkung einer Minderjährigenadoption

Die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption (§ 1772 BGB) ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Z.B. kommt sie dann in Frage, wenn bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, da der/die Anzunehmende bereits als Kind in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist. Auf diesem Weg kann z.B. die >Adoption eines Pflegekindes stattfinden. Ein Pflegekind kann sich bei Volljährigkeit – nun ohne die Zustimmung seiner leiblichen Eltern zu benötigen – von seiner Pflegefamilie adoptieren lassen.

Von |2023-02-08T23:43:33+01:008. Februar 2023|, |

Adoption mit starker Wirkung (Minderjährigenadoption)

Eine Minderjährigenadoption (§ 1754 ff BGB) ist in Deutschland immer eine Volladoption bzw. starke Adoption. Dabei bekommt das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern. Es entstehen neue Verwandtschaftsverhältnisse, Rechte und Pflichten zu den annehmenden Eltern und ihren Angehörigen. Gleichzeitig werden die rechtlichen Bande zur leiblichen Familie beendet. Nur unter bestimmten Umständen kann auch bei einem bereits Erwachsenen eine starke Adoption ausgesprochen werden. > Volljährigenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption

Von |2024-10-11T13:49:50+02:008. Februar 2023|, |
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