Zuschuss zur Alterssicherung der Pflegeperson

Nach § 39 (4) SGB VIII umfassen die laufenden Leistungen auch „die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“. Dazu müssen Pflegeeltern mit ihrem zuständigen Jugendamt besprechen, welcher ihrer Verträge bzw. welcher neu abzuschließende Vertrag zur Altersversorgung gefördert werden kann („nachgewiesene Aufwendungen“). Empfohlen wird, dass eine der Pflegepersonen diesen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung für jedes betreute Pflegekind erhält (Empfehlungen für 2024). Die Pflegeperson muss dafür selbst (mindestens) genauso viel in den Vertrag einzahlen („hälftige Erstattung“). Die Höhe des Zuschusses sowie die an die Verträge gestellten Bedingungen können von Jugendamt zu Jugendamt variieren. Eine gesetzliche Rentenversicherung ist immer förderfähig. Private Anlageformen prüft [...]

Von |2024-09-16T13:40:49+02:0029. März 2023|, |

Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern. Sie soll die Einkommenslücke nach der Geburt schließen, damit das Neugeborene selbst betreut werden kann. Pflegeeltern sind von dieser Leistung ausgeschlossen. Einzelne Jugendämter zahlen jedoch bereits elterngeldähnliche Leistungen, um Pflegeeltern zu unterstützen, die für ihr Pflegekind Elternzeit genommen haben. Damit sollen Einkommensverluste abgemildert werden, die durch die Zurückstellung der eigenen Erwerbstätigkeit für das Pflegekind entstehen. In der Bundespolitik wird diskutiert, ob Pflegeeltern ebenfalls Anspruch auf Elterngeld erhalten sollen. PFAD hat dazu im November 2022 ein eigenes Modell vorgelegt: Elterngeld auch für Pflegeeltern: PFAD schlägt bundesweites Pflegeelterngeld vor

Von |2024-10-11T14:49:07+02:0012. März 2023|, |

Pflegeperson ist Leistungsempfänger des SGB II

Zählt die Pflegefamilie zu den Leistungsempfängern des SGB II, kann die Aufteilung der Unterkunfts- und Heizkosten nach Kopfteilen aller im Haushalt lebenden Personen erfolgen. Obwohl Pflegekinder im Haushalt leben, die nicht zu den Leistungsempfängern des SGB II zählen. Reicht deshalb im Einzelfall das Pflegegeld nicht aus, kann nach § 39 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 SGB VIII eine Anpassung der Jugendhilfeleistungen erforderlich sein.

Von |2023-03-12T15:54:45+01:0012. März 2023|, |

Pflegekinder mit besonderem Bedarf

Aufgrund starker Entwicklungsverzögerungen, wesentlicher Behinderungen oder schwerer Gewalt-, Missbrauchs- bzw. Vernachlässigungserfahrungen können Pflegekinder einen erhöhten finanziellen oder erzieherischen Bedarf haben. Hier kann die Jugendhilfe ein erhöhtes Pflegegeld zahlen, sowohl bei den Kosten für den Sachaufwand (Mehrbedarfe) als auch beim Erziehungsbeitrag. Grundlage ist § 39 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 SGB VIII, der darauf hinweist, dass abweichende Leistungen geboten sein können, wenn der Pauschalbetrag nach den Besonderheiten des Einzelfalls für das Pflegekind nicht ausreicht.

Von |2023-03-12T15:43:53+01:0012. März 2023|, |

Pflegegeld

Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld, das vom zuständigen Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) ausgezahlt wird. Die Höhe kann je nach Bundesland und Kommune variieren. Das steuerfreie Pflegegeld unterteilt sich in: Unterhalt des Kindes (Kosten für den Sachaufwand) Dieser Pauschalbetrag ist vom Alter des Kindes abhängig und zur Deckung der Kosten für Verpflegung, Unterkunft (Wohnen, Energie, Instandhaltung), Bekleidung und weiterer Bedürfnisse vorgesehen. Kosten für die Pflege und Erziehung (Erziehungsaufwand) Da Pflegeeltern grundsätzlich ehrenamtlich tätig sind, ist dies als eine Art  Aufwandsentschädigung für die Pflegepersonen gedacht. Der Betrag ist unabhängig vom Alter des Kindes. Pauschalbetrag für Unfallversicherung der Pflegepersonen Pro betreuendem Pflegeelternteil wird ein Zuschuss für nachgewiesene Aufwendungen für deren Unfallversicherung in Höhe des [...]

Von |2024-08-27T12:17:56+02:0012. März 2023|, |

Erbrecht bei Adoptierten

Durch die Adoption entsteht ein neues rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Alle vorherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen. Das adoptierte Kind wird bei der Erbreihenfolge der Adoptiveltern genauso berücksichtigt wie leibliche Kinder. Neben den Rechten, ergeben sich auch neue Pflichten: So sind Adoptierte ihren Adoptiveltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Gegenüber den leiblichen Eltern erlischt diese Pflicht, ebenso wie das Recht auf deren Erbe.

Von |2024-10-11T14:50:22+02:009. Februar 2023|, |

Zwangsadoption

Unter Zwangsadoptionen versteht man politisch motivierte, staatliche Übergriffe in die Erziehung von Kindern und das Familienleben. Sie sind nicht am Kindeswohl orientiert, sondern sollen entweder Eltern sanktionieren oder Kinder aus Minderheiten fremdplatzieren, um sie ihren Familien und ihrer Kultur zu entfremden. Zwangsadoptionen sind zum Beispiel bekannt aus der Zeit des Nationalsozialismus, aus der DDR, der Schweiz, Australien, Argentinien, Kanada oder den USA. TIPP: Im Rahmen der Aufarbeitung politisch motivierter Adoptionen in der DDR (Zwangsadoptionen) wurde eine Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV) eingerichtet, an die sich betroffene Adoptivkinder, leibliche Eltern, Adoptiveltern und Angehörige wenden können.

Von |2023-03-29T15:24:36+02:009. Februar 2023|, |

Adoption eines Kindes aus anonymer Kindesabgabe

Die Besonderheiten dieser Inlandsadoptionen beruhen auf den Umständen nach der Geburt des Kindes. Sie betreffen „vertraulich geborene“ Kinder sowie in sogenannten „Babyklappen“ abgelegte Säuglinge. In beiden Fällen wollen die Mütter bzw. Eltern zu diesem Zeitpunkt unbekannt bleiben. Deshalb sind keine oder nur wenige Informationen zur Herkunft verfügbar und Kontakte nicht möglich, solange die Mutter ihre Identität nicht preisgibt.

Von |2024-10-11T13:44:37+02:008. Februar 2023|, |

Stiefkindadoption

Die Annahme eines Stiefkindes durch neue Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder nicht verheiratete Partner der Mutter oder des Vaters bewirkt, dass lediglich das Verwandtschaftsverhältnis zu dem ehemaligen Elternteil erlischt - allerdings nicht, wenn dieser bereits verstorben ist und das Sorgerecht innehatte. Das Kind erhält in diesem Fall eine dritte Abstammungslinie dazu. Stiefkindadoptionen machen die größte Gruppe von Adoptionsfällen in Deutschland aus und betreffen im Durchschnitt ältere Kinder als bei Fremdadoptionen. Kritisch diskutiert wird, dass mit dieser Maßnahme oft nur das Sorgerecht geregelt werden soll, das Kind damit jedoch den Verlust eines Elternteils in Kauf nehmen muss.

Von |2023-02-08T23:57:02+01:008. Februar 2023|, |
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