Das Kindergeld ist eine familienpolitische Geldleistung und umfasst für das Jahr 2026 eine Höhe von 259 € pro Kind. Pflegeeltern haben dann Anspruch auf Kindergeld für ihr Pflegekind, wenn es sich beim Pflegeverhältnis um eine auf Dauer angelegte Hilfeform und damit um ein familienähnliches Verhältnis handelt.
Aufgrund des an die Pflegefamilien gezahlten Unterhaltsbeitrags durch das Jugendamt (Pflegegeld) wird das Kindergeld anteilig angerechnet. Das Kindergeld wird zu 50 % angerechnet, wenn das Pflegekind das älteste in der Familie lebende Kind ist. Leben neben dem Pflegekind noch weitere, ältere Kinder in der Familie, reduziert sich die Anrechnung des Kindergeldes auf 25%.
Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung ist die Familienkasse (https://www.kindergeld.org/familienkassen)