Das Familiengericht kann Eltern die elterliche Sorge teilweise entziehen. Dann verbleiben z.B. oft noch die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge bei den leiblichen Eltern.
Für alle anderen Bereiche (u.a. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten,…) wird dann eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet. Die neu eingerichtete Ergänzungspflegschaft übt dann gemeinsam mit den noch teilweise sorgeberechtigten Eltern unter Berücksichtigung der Alltagssorge der Pflegeeltern die elterliche Sorge für das Pflegekind gemeinsam aus. Bei so vielen Perspektiven kann dies auch zu Kontroversen führen.
Wird das Sorgerecht den leiblichen Eltern vollständig entzogen, handelt es sich um eine >Vormundschaft.