Wenn das Kind als pflegebedürftig (ab Pflegestufe 2) anerkannt ist, können für die pflegende Person Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt werden.
Wenn das Kind als pflegebedürftig (ab Pflegestufe 2) anerkannt ist, können für die pflegende Person Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt werden.