- Anrechnung von „Kindererziehungszeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- Anrechnung von „Berücksichtigungszeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflege behinderter Kinder (ab Pflegestufe 2)
- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Freiwillige Beiträge zu einem privaten Rentenversicherungsträger
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als erwerbsmäßige Erziehungsperson