• Anrechnung von „Kindererziehungszeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
  • Anrechnung von „Berücksichtigungszeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflege behinderter Kinder (ab Pflegestufe 2)
  • Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Freiwillige Beiträge zu einem privaten Rentenversicherungsträger
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als erwerbsmäßige Erziehungsperson