Die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen AFET , BVkE , EREV und IGfH haben am 12. Februar 2026 ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen der Aufarbeitung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht:

Mit § 9b SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für individuelle Aufarbeitungsprozesse geschaffen. Die Norm setzt wichtige Impulse, bleibt jedoch in ihrer Ausgestaltung unbestimmt und wirft Fragen auf. Es bedarf einer Präzisierung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Absicherung, um das Recht auf Aufarbeitung nicht nur normativ zu verankern, sondern auch praktisch wirksam werden zu lassen.

Folgende Eckpunkte werden in der Positionierung diskutiert:

  • Recht auf (Biografie-)Aufarbeitung
  • Bundesweite Leitlinien unter Beteiligung Betroffener
  • Anspruch auf Begleitung bei der Einsichtnahme
  • Klärung des bundesrechtlichen Aktenbegriffs und Aktenführung
  • Datenschutz und Datenweitergabe
  • Langfristige Sicherung und Aufbewahrung von Akten
  • Ausweitung des Aufarbeitungsanspruchs über das SGB VIII hinaus
  • Recht auf Beteiligung und Vergessen
  • Finanzielle Verantwortlichkeit

Gemeinsam setzen sich die Verbände für eine bundesweit einheitliche, rechtssichere und betroffenenorientierte Ausgestaltung des Rechts auf individuelle Aufarbeitung ein.

zum Positionspapier Recht auf individuelle Aufarbeitung _Positionierung der Erziehungshilfefachverbände zu § 9b SGB VIII.pdf