Standpunkt der PFAD Bundesvorsitzenden Ulrike Schulz, aus der PFAD Fachzeitschrift 01/2026

Wie Jugendämter zur Zusammenarbeit mit regionalen Zusammenschlüssen von Pflege- und Adoptivfamilien stehen, ist nach außen meist kaum erkennbar. Öffentliche Anerkennung bezieht sich häufig nur auf einzelne Familien, ebenso wie Versprechen guter fachlicher Begleitung  für neue Pflegeeltern in Werbekampagnen der Jugendämter. Auch in schriftlichen Konzepten der einzelnen Pflegekinderdienste wird die Kooperation mit selbstorganisierten Selbsthilfe- und Selbstvertretungsstrukturen bislang selten systematisch berücksichtigt.
Die tatsächliche Haltung eines Jugendamtes zeigt sich oft erst in der Praxis – dann, wenn konkrete Unterstützung und Zusammenarbeit gesucht oder konstruktive Kritik geäußert wird. Ob Kooperation gelingt, kann von vielen Faktoren im Jugendamt abhängen: Personalsituation, Ressourcen, persönlichen Erfahrungen, Vorgaben, Fachwissen und nicht zuletzt von der Haltung der Amts- und Fachleitungen sowie der einzelnen Mitarbeitenden. Mehrfach wurde uns aus Gruppen berichtet, dass Personalwechsel an Schlüsselstellen bestehende Möglichkeiten rasch verändern
können – im Positiven wie im Negativen.

Die tatsächliche Haltung eines Jugendamtes zeigt sich oft erst in der Praxis – dann, wenn konkrete Unterstützung und Zusammenarbeit gesucht oder konstruktive Kritik geäußert wird.

Obwohl selbstorganisierte Zusammenschlüsse der Pflege- und Adoptivfamilien nach § 4 SGB VIII vom Gesetzgeber ausdrücklich als legitime Kooperationspartner der Jugendämter zu fördern sind, haben sie in manchen Gegenden noch immer mit Hindernissen zu kämpfen. Darum ist es notwendig genau hinzusehen:
Wird der regionale Zusammenschluss der organisierten Familien und seine Vertreter*innen angehört, ernst genommen, beteiligt, unterstützt und wertgeschätzt? Oder ignoriert, behindert und boykottiert?
Wird einzelnen Familien mit Konsequenzen gedroht, weil sie sich organisieren? Oder wird Datenschutz missbräuchlich vorgeschoben, um offenen Austausch zu unterbinden und so die Grundlage jeder Selbsthilfe – die sowieso grundsätzlich vertraulich erfolgt – unmöglich zu machen?
Aus meiner über 30-jährigen Erfahrung im PFAD Verband kann ich sagen: All dies kommt leider vor – bis heute.

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran!

Ich habe mich gefreut, im kürzlich veröffentlichten „Schutzkonzept in der Pflegekinderhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ zu lesen, dass man hier eine positive Haltung gegenüber Selbstvertretungen von Pflegekindern und Pflegeeltern zeigt. Das Jugendamt möchte Pflegeeltern ausdrücklich ermutigen, den Austausch mit anderen Pflegeeltern zu nutzen. Sie wollen selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Pflegekindern und Pflegeeltern unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Ziel ist, proaktiv im Landkreis eine lebendige Pflegeelterngemeinschaft
zu etablieren, damit u. a. Beteiligungsrechte besser durchgesetzt werden. Ein vorbildlicher Ansatz!

Welche Vorteile haben Kommunen von regionalen Ortsgruppen und -vereinen?

Die Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Selbstvertretungen von Pflege- und Adoptivfamilien ist aus vielerlei Gründen sinnvoll und fachlich gut begründbar. Hier möchte ich einige wichtige Vorteile nennen:

Selbstvertretungen bündeln die Erfahrungen von betroffenen Familien, die den Alltag mit Pflege- oder Adoptivkindern kennen. Dieses Wissen ergänzt die fachliche Perspektive der Jugendämter, etwa um reale Herausforderungen im Alltag, typische Stolpersteine im Hilfeprozess undbewährte Lösungsansätze aus der Praxis. Dadurch können Maßnahmen realitätsnäher und wirksamer gestaltet werden.

Die Zusammenarbeit fördert Beteiligung, die Transparenzin Entscheidungsprozessen und das gegenseitige Verständnis für Rollen und Zuständigkeiten. Durch die Anerkennung von Beistandschaften (§ 13 SGB X) oder Ermöglichung der Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss fühlen sich die Familien ernst genommen. Dies stärkt das wichtigeVertrauen in das Jugendamt.

Selbstvertretungen leisten wertvolle Arbeit durch niedrigschwellige Informationsangebote, Erfahrungsaustausch,kollegiale Peer-to-Peer-Beratung, Vernetzung und Entlastung untereinander sowie bedarfsgerechte Fortbildungsangebote. Dies entlastet die Fachdienste, da Jugendämter diese Strukturen dann nicht selbst vorhalten müssen.

Der Austausch der Pflege- und Adoptivfamilien untereinander zeigt ihnen, dass sie mit ihren Problemstellungennicht alleine stehen, dass Herausforderungen normal sindund man darüber sprechen kann und sollte. Dies fördertein Klima der Offenheit und baut auch potenzielle Ängste gegenüber dem Fachdienst ab. Dadurch kann dieser bei Bedarf frühzeitig passgenaue Hilfen anbieten. Das trägt zu stabileren Pflegeverhältnissen und erfolgreichen Adoptionen bei.

Nach erfolgter Adoption fällt die Vernetzung von Adoptivfamilien in der Regel weg. Sie erfahren keine regelmäßige fachliche Nachbetreuung. Auch Adoptivfamilien profitieren vom Anschluss an andere Familien in ähnlichen Lebenssituationen. Es trägt dazu bei, dass sie ihre Aufgabendauerhaft und stabil erfüllen können. Auch dies sollte imInteresse der Jugendhilfe liegen.

Verbandlich organisierte und überregional vernetzte Selbstvertretungen können neue Impulse und Praxiserfahrungen einbringen, z. B. zu traumasensibler Begleitung, Beteiligung von Pflegekindern und Übergängen (Rückführung, Verselbstständigung). Dies unterstützt das Jugendamt als lernende Organisation.

Eine zufriedene Pflegeelternschaft ist für jedes Jugendamt die beste Grundlage für die erfolgreiche Werbung umneue Familien, die überall dringend gebraucht werden. Die Einbeziehung erfahrener Pflegeeltern in Vorbereitungskurse, die Empfehlung an Bewerber*innen sich der örtlichen Gruppe anzuschließen sowie gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbeveranstaltungenstärken das Vertrauen von Bewerber*innen darauf, Unterstützung und Förderung in ihrer künftigen Aufgabe zu erfahren.

Ich halte es für einen klaren Standortvorteil, wenn die Jugendhilfe mit einer aktiven Selbsthilfegruppe vor Ort partnerschaftlich zusammenarbeitet.

Ulrike Schulz

Autorin: Ulrike Schulz
Vorsitzende des PFAD Bundesvorstandes

Erstveröffentlichung des Artikels in der PFAD Fachzeitschrift „Selbsthilfe – ein Selbstläufer? – 01/2026