Standpunkt der PFAD Bundesvorsitzenden Ulrike Schulz, aus der PFAD Fachzeitschrift 01/2026
Wie Jugendämter zur Zusammenarbeit mit regionalen Zusammenschlüssen von Pflege- und Adoptivfamilien stehen, ist nach außen meist kaum erkennbar. Öffentliche Anerkennung bezieht sich häufig nur auf einzelne Familien, ebenso wie Versprechen guter fachlicher Begleitung für neue Pflegeeltern in Werbekampagnen der Jugendämter. Auch in schriftlichen Konzepten der einzelnen Pflegekinderdienste wird die Kooperation mit selbstorganisierten Selbsthilfe- und Selbstvertretungsstrukturen bislang selten systematisch berücksichtigt.
Die tatsächliche Haltung eines Jugendamtes zeigt sich oft erst in der Praxis – dann, wenn konkrete Unterstützung und Zusammenarbeit gesucht oder konstruktive Kritik geäußert wird. Ob Kooperation gelingt, kann von vielen Faktoren im Jugendamt abhängen: Personalsituation, Ressourcen, persönlichen Erfahrungen, Vorgaben, Fachwissen und nicht zuletzt von der Haltung der Amts- und Fachleitungen sowie der einzelnen Mitarbeitenden. Mehrfach wurde uns aus Gruppen berichtet, dass Personalwechsel an Schlüsselstellen bestehende Möglichkeiten rasch verändern
können – im Positiven wie im Negativen.
Die tatsächliche Haltung eines Jugendamtes zeigt sich oft erst in der Praxis – dann, wenn konkrete Unterstützung und Zusammenarbeit gesucht oder konstruktive Kritik geäußert wird.
Obwohl selbstorganisierte Zusammenschlüsse der Pflege- und Adoptivfamilien nach § 4 SGB VIII vom Gesetzgeber ausdrücklich als legitime Kooperationspartner der Jugendämter zu fördern sind, haben sie in manchen Gegenden noch immer mit Hindernissen zu kämpfen. Darum ist es notwendig genau hinzusehen:
Wird der regionale Zusammenschluss der organisierten Familien und seine Vertreter*innen angehört, ernst genommen, beteiligt, unterstützt und wertgeschätzt? Oder ignoriert, behindert und boykottiert?
Wird einzelnen Familien mit Konsequenzen gedroht, weil sie sich organisieren? Oder wird Datenschutz missbräuchlich vorgeschoben, um offenen Austausch zu unterbinden und so die Grundlage jeder Selbsthilfe – die sowieso grundsätzlich vertraulich erfolgt – unmöglich zu machen?
Aus meiner über 30-jährigen Erfahrung im PFAD Verband kann ich sagen: All dies kommt leider vor – bis heute.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran!
Ich habe mich gefreut, im kürzlich veröffentlichten „Schutzkonzept in der Pflegekinderhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ zu lesen, dass man hier eine positive Haltung gegenüber Selbstvertretungen von Pflegekindern und Pflegeeltern zeigt. Das Jugendamt möchte Pflegeeltern ausdrücklich ermutigen, den Austausch mit anderen Pflegeeltern zu nutzen. Sie wollen selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Pflegekindern und Pflegeeltern unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Ziel ist, proaktiv im Landkreis eine lebendige Pflegeelterngemeinschaft
zu etablieren, damit u. a. Beteiligungsrechte besser durchgesetzt werden. Ein vorbildlicher Ansatz!
Welche Vorteile haben Kommunen von regionalen Ortsgruppen und -vereinen?
Die Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Selbstvertretungen von Pflege- und Adoptivfamilien ist aus vielerlei Gründen sinnvoll und fachlich gut begründbar. Hier möchte ich einige wichtige Vorteile nennen:
Ich halte es für einen klaren Standortvorteil, wenn die Jugendhilfe mit einer aktiven Selbsthilfegruppe vor Ort partnerschaftlich zusammenarbeitet.

Ulrike Schulz
Autorin: Ulrike Schulz
Vorsitzende des PFAD Bundesvorstandes
Erstveröffentlichung des Artikels in der PFAD Fachzeitschrift „Selbsthilfe – ein Selbstläufer? – 01/2026“