PFAD Berlin, 20.01.2026
Uns macht die Nachricht über die Abholung eines Pflegekindes aus dem Kindergarten durch das Jugendamt ohne Wissen der Pflegeeltern sowie ohne Vorwarnung fassungslos. Wir schätzen diese Art der Verfahrenspraxis durch die öffentliche Jugendhilfe als fachlich äußerst bedenklich ein.
Wir wissen, dass die Inobhutnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie eine hoheitliche Aufgabe ist, welche ein Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls durchführt. Dies ist verbunden mit der Abwägung über den notwendigen Eingriff durch das Jugendamt. Hieraus resultiert die teilweise umgesetzte Praxis, ein betroffenes Kind während der Betreuungszeit aus der Kindertagestätte abzuholen, um im Rahmen der Krisenintervention dem Kind zusätzliches Leid und Eskalation mit den Herkunftseltern in der familiären Wohnung zu ersparen.
Im Kontext von stationärer Erziehungshilfe und dem Status als Pflegekind tolerieren wir diese Praxis jedoch nicht, da wir sie als entwicklungsschädigend und potenziell (re-)traumatisierend für das Pflegekind ansehen.
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Pflegeeltern und Jugendamt, z.B. über eine vermeintlich unzureichende Kooperation oder fehlende Förderung kommt, dann ist ein offenes und konstruktives Gespräch notwendig, anstatt eine abrupte und intransparente Herausnahme zu Lasten des Pflegekindes vorzunehmen.
Eine derartige Art der Krisenintervention gleicht einem Ausspielen von Macht und Gewalt durch die hoheitliche Rechtsstellung als Jugendamt und ist im Kontext von Vollzeitpflegeverhältnissen in aller Regel weder notwendig noch fachlich begründbar. Dass der hier vorliegende Fall positiv für den jungen Menschen und die Pflegefamilie ausging, ist der wichtigen Arbeit der Ombudsstelle zuzurechnen.
Tagesschau-Meldung vom 14.01.2026 „Wenn das Jugendamt das Kind von der Kita holt“