Insgesamt 61.581 Kinder und Jugendliche erhielten 2023 in Sachsen erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen. Im Vergleich zu 2022 ist die Zahl um 4 Prozent gestiegen. 2023 wurden für 27.858 junge Menschen 25.416 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen beendet. Am Jahresende 2023 dauerten für 33.723 Kinder und Jugendliche noch 29.216 Hilfen an.

Von den im Jahr 2023 betroffenen Kindern und Jugendlichen waren 21 Prozent jünger als 6 Jahre, 72 Prozent zwischen 6 und 17 Jahren und 7 Prozent junge Volljährige. Sachsenweit haben 9 Prozent aller jungen Menschen unter 18 Jahren im Jahr 2023 eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen.

Als Hauptgründe für die Hilfegewährung galten mit 27 Prozent Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte (z. B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-Kind-Konflikte oder kulturell bedingte Konfliktlagen) sowie mit 14 Prozent eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten (z. B. durch Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung).

Am häufigsten (53 Prozent) wurden die Hilfen durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten oder von den Sozialen Diensten und anderen Institutionen (28 Prozent) angeregt.

Über die Hälfte der Hilfen erfolgte in Form von Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII.

Können junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum individueller erzieherischer Hilfen in ambulanter, teilstationärer und in stationärer Form (»außerhalb der Familie«) an. Hilfen können sich sowohl auf den einzelnen jungen Menschen beziehen als auch familienorientiert sein und damit mehrere Kinder bzw. Jugendliche betreffen.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 22.07.2025