In Bayern wurden im Jahr 2023 insgesamt 5 545 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. In 72,5 Prozent der Fälle handelte es sich hierbei um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik waren im Jahr 2023 die unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland (3 000) und die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 205 Fällen die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 2023 in Bayern insgesamt 5 545 vorläufige Schutzmaßnahmen nach §42 SGB VIII bzw. §42a SGB VIII durchgeführt. Im Vergleich zum Jahr 2022 mit 4 917 Maßnahmen ist hier im Jahr 2023 ein Anstieg zu verzeichnen1.

Betroffen sind insgesamt 4 018 Jungen und 1 527 Mädchen. Über die Hälfte der Betroffenen (2 818 Jugendliche bzw. 50,8 Prozent) sind zwischen 16 bis unter 18 Jahre alt, weitere rund 21,0 Prozent zwischen 14 bis unter 16 Jahre alt (1 166 Jugendliche).

Der häufigste Grund für eine Inobhutnahme ist eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. Diese war in 3 000 Fällen bzw. 54,1 Prozent der Fälle ursächlich für die Maßnahme. Aufgrund von Überforderung der Eltern/eines Elternteils wurden 1 205 Inobhutnahmen (21,7 Prozent) durchgeführt.

Bei einem Großteil der Fälle ging der Inobhutnahme ein Hinweis des Jugendamtes oder Sozialdienstes (1 874 Fälle bzw. 33,8 Prozent) oder der Polizei, des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft (1 645 Fälle bzw. 29,7 Prozent) voraus.

Mit 3 730 sind mehr als zwei Drittel der Minderjährigen während der Schutzmaßnahme in einer geeigneten Einrichtung untergebracht (67,3 Prozent), 532 in einer sonstigen betreuten Wohnform (9,6 Prozent) und 1 283 leben bei einer geeigneten Person (23,1 Prozent).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten der Minderjährigen. Sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 21.11.2024