In vielen europäischen Ländern werden derzeit fragwürdige Adoptionspraktiken aus dem Ausland vor allem aus den 1970er bis 1980er Jahren aufgearbeitet.
Schweden hat eine Untersuchungskommission zur Aufklärung und Aufarbeitung von illegalen Praktiken der damaligen Adoptionen aus der 3. Welt eingerichtet. Ähnliche Untersuchungen werden auch derzeit in Belgien durchgeführt. Die Niederlande haben Auslandsadoptionen zeitweise komplett gestoppt, mittlerweile sind nur noch Adoptionen erlaubt, wenn sie vom niederländischen Staat geregelt werden.
In der Schweiz erfolgte eine Entschuldigung seitens der Regierung für Adoptierte aus Sri Lanka. Zukünftig wird diese Betroffenengruppe in der Schweiz bei ihrer Herkunftssuche von einer eigens dafür eingerichteten Stelle unterstützt und nach weitere Unregelmäßigkeiten bei der Vermittlung von Kindern aus anderen Ländern gesucht.
Deutschland hinkt in der Aufarbeitung hinterher, hier gibt es kaum Auseinandersetzung mit illegalen Adoptionspraktiken aus dieser Zeit.
Zwar hat das neue Adoptionshilfegesetz für zukünftige Adoptionen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Jedoch für diejenigen, die durch fragwürdige Adoptionspraktiken nach Deutschland adoptiert wurden, bedeuten diese Maßnahmen keine Verbesserung.
Auch für zukünftige Adoptionen muss noch deutlich nachjustiert werden: Problematisch bei allen Auslandsvermittlungsstellen in Deutschland ist, dass es kaum Kontrollfunktionen der Partnerorganisationen im Ausland gibt und es oftmals an einer genauen Aufschlüsselung der dort entstandenen Kosten mangelt. Viele Adoptionswillige sind bereit hohe Summen für ein Kind zu akzeptieren, genau dieses Geld im System gibt jedoch auch illegalen Adoptionspraktiken einen Raum und schafft kriminelle Anreize. Die meisten der vermittelten Kinder sind keine Waisen, ein gut informiertes Einverständnis der Eltern zur Adoption hat es in vielen Fällen nie gegeben.
In Deutschland gibt es zwölf zentrale Adoptionsstellen auf Landesebene sowie eine Bundeszentrale für Auslandsadoptionen (BZAA). Problematisch ist dabei die föderale Struktur, denn möglicherweise legen die zentralen Adoptionsstellen unterschiedliche Bewertungssysteme hinsichtlich der Qualität der Partnerkinderheime an den Tag. Da das BZAA gegenüber den Adoptionsvermittlungsstellen auf Landesebene nicht weisungsbefugt ist, kann es keinen Stopp von Adoptionen aus bestimmten Kinderheimen erwirken, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen.
Dass in Deutschland bereits seit 1989 zahlreiche Anzeichen für illegale Adoptionspraktiken auf dem Tisch lagen, zeigt die Große Anfrage „Zum Problem privater und kommerzieller Adoptionsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland (Kinderhandel)“ der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/5212 vom 19.09.1989).
Für die Betroffenen ist jedoch bislang wenig passiert, um die fragwürdigen Adoptionspraktiken aufzuarbeiten. Daher fordern wir vom PFAD Bundesverband eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Adoptionspraktiken aus den 1970-1990 Jahren in Deutschland und die Unterstützung der Herkunftssuche der betroffenen Adoptierten.
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1 Dr. Loibl, Elvira Das Jugendamt, Heft 4 2022, S. 185
2 https://dserver.bundestag.de/btd/11/052/1105212.pdffbclid=IwAR0gV0B_FSLawoxcToK0ZQaO1ddyBvjZvLe3Xo-5UYzAGS2IQ9CBuRm9s_Y