Anmeldefrist zur gesetzlichen Unfallversicherung für Bereitschaftspflegestellen in der BGW
Bezüglich der am 31.12.2010 endenden Anmeldefrist zur gesetzlichen Unfallversicherung für Bereitschaftspflegestellen in der BGW hat der PFAD Bundesverband eine Fachinformation erstellt.

Auch wenn viele Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegestellen noch nicht geklärt sind, empfehlen wir den Bereitschaftspflegen sich zur Überprüfung der Versicherungspflicht bis 31.12.2010 bei der BGW anzumelden.

Der PFAD Bundesverband hat dieses Thema nicht aus den Augen verloren und wird auch, vor allem was die Leistungen im Schadensfall betrifft, die gesetzliche Unfallversicherung kritisch begleiten.

zur ausführlichen PFAD-Fachinformation vom 14.12.2010 (pdf)

 
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