Keine gesetzliche Unfallversicherungspflicht 2009 für Bereitschaftspflegeeltern bei der BGW PDF Drucken E-Mail
Im April 2009 informierte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) , dass es für Bereitschaftspflegeeltern und für Pflegeeltern mit mehr als sechs Pflegekindern eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht gäbe. In diesem Zusammenhang wurden die Jugendämter aufgefordert diese Pflegeeltern zu versichern bzw. die Pflegeeltern über ihre Versicherungspflicht zu informieren.

Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, wurde mitgeteilt, dass nur die Pflegeeltern, die ihrer Anmeldepflicht bis 31.12.2009 nachkommen, den Vorteil keiner rückwirkend geltenden Erhebung von Versicherungsbeiträgen für 2005 bis 2008 bekommen können.

Der PFAD Bundesverband hat sich unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Schreibens mit der BGW in Verbindung gesetzt. Auch andere Verbände haben hierzu Position bezogen.

Mit Datum vom 4.12.2009 teilt die BGW mit, dass der Sachverhalt noch zwischen den Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erörtert wird. Von einer Meldung kann daher derzeit abgesehen werden.

Dieser noch klärungsbedürftige Sachverhalt enthält u.a. die Fragen woran man eine Bereitschaftspflegefamilie erkennt (denn überall gelten andere Bestimmungen), welche Risiken mit dieser Versicherung abgesichert werden und welche rausfallen, da sie zu den „normalen Risiken“ des Alltags/Haushaltes gehören.

Dr. Carmen Thiele, Fachreferentin

PFAD-Fachinformation vom 07.12.09

 
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